CDU-Parteitag beschließt Arbeitszeitflexibilisierung

Datum des Artikels 22.11.2019
Pressemeldung

Der CDU-Parteitag hat eine Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes beschlossen. Die Delegierten stimmten am Freitag mehrheitlich einem Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) und der Jungen Union zu, das „starre deutsche Arbeitsrecht“ zu flexibilisieren. Die täglichen Arbeitszeitgrenzen sollen durch eine flexiblere Wochenarbeitszeit ersetzt werden. Die Regelung soll für tarifgebundene und tarifungebundene Unternehmen gelten.

MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann: „Das deutsche Arbeitszeitgesetz ist mit seinen täglichen Höchstarbeitszeiten in einer modernen, digitalen Arbeitswelt nicht mehr zeitgemäß. Arbeitnehmer wollen heute viel flexibler arbeiten als früher und unsere Unternehmen wünschen sich mehr Freiräume.“ Deshalb sei es erforderlich, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren und dabei die Spielräume des EU-Rechts zu nutzen.“

Die bisherige Beschlusslage der CDU sah eine Flexibilisierung allein für tarifgebundene Unternehmen vor. „In der Realität sind aber vor allem kleine Mittelständler und Startups, die meist nicht tarifgebunden sind und dies auch nicht werden, von den strengen Arbeitszeitregeln negativ betroffen“, begründet die MIT ihren Änderungsantrag zum CDU-Leitantrag. Großunternehmen, die eher tarifgebunden sind, verfügten bereits über mehr Möglichkeiten, die nötige Flexibilität zu erreichen. Der Änderungsantrag entspricht der Mittelstandstrategie von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Der Leitantrag ist einstimmig vom CDU-Parteitag verabschiedet worden.