MIT lehnt Grundrenten-Entwurf ab: „Rente muss auch für Kinder und Enkel sicher bleiben“

Datum des Artikels 12.02.2020
Pressemeldung

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) lehnt den Gesetzentwurf zur Grundrente weiterhin ab. „Der vorgelegte Entwurf ist ungerecht, verfassungswidrig, nicht zielgerichtet, nicht administrierbar und nicht finanziert“, kritisiert der MIT-Vorsitzende Carsten Linnemann. Die MIT spricht sich stattdessen für eine unbürokratische Grundrente für wirklich Bedürftige aus. „Im Rentensystem muss weiter das Äquivalenzprinzip gelten: Derjenige, der mehr eingezahlt hat, muss auch mehr Rente herausbekommen“, so Linnemann.

Die MIT will eine Grundrente für Grundsicherungsempfänger, die im System der Sozialleistungen und nicht im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt wird. Dazu schlägt die MIT einen Freibetrag in der Grundsicherung vor. Diese soll dann entsprechend der erworbenen Rentenansprüche aufgestockt werden können. Linnemann: „Das wäre zielgerichtet und zudem schnell und leicht umsetzbar.“ Die MIT lehnt jede Form einer Grundrente ab, die vermögenden oder einkommensstarken Rentnern einen Rentenzuschlag gewährt. „Wir müssen darauf achten, dass die Rente auch für unsere Kinder und Enkel sicher bleibt und dürfen angesichts demografischer Probleme jetzige Beitragszahler und künftige Generationen nicht mit unnötigen Aufgaben zusätzlich belasten“, heißt es im Beschluss. Die von der Großen Koalition nun vereinbarte Grundrente widerspreche dagegen „in wesentlichen Punkten den Vorgaben, die die Koalition im November vereinbart und die der CDU-Parteitag im November bestätigt hat“.

Die MIT listet in ihrem Beschluss sechs zentrale Argumente gegen den Gesetzentwurf auf. So würde in vielen Fällen Mehrarbeit nicht belohnt. Ehepaare würden gegenüber Unverheirateten benachteiligt. Rentner mit gleicher Einkommenshöhe würden vielfach ungleich behandelt, da nur ein Teil der zu versteuernden Einkommen berücksichtigt würde. Genauso würden Rentner in Deutschland gegenüber Rentnern im Ausland benachteiligt. Die Ermittlung der Anspruchsberechtigten sei nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung nicht bis Ende des Jahres administrierbar. Zudem sei die zur Finanzierung vereinbarte Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene nicht absehbar.