Düngeverordnung: Landwirte brauchen Verlässlichkeit

Datum des Artikels 30.03.2019
Beschluss

Der MIT-Bundesvorstand bekennt sich zu einer starken bäuerlich geprägten Landwirtschaft in Deutschland. Unsere Bäuerinnen und Bauern bilden mit ihren Betrieben das Rückgrat vitaler ländlicher Räume. Jeder neunte Arbeitsplatz steht mit dem Agrarsektor und seinen vor- und nachgelagerten Bereichen in Verbindung. Damit ist die Landwirtschaft ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor – gerade in den ländlichen Räumen.

Wir erleben derzeit, wie eine gesamte Branche mit überwiegend familiengeführten Betriebe pauschal kriminalisiert wird als Umweltverschmutzer und Tierquäler. Stalleinbrüche werden mit vorgeschobenen Begründungen des angeblichen Tierwohls nicht mehr als Straftat angesehen. Landwirte werden öffentlich persönlich angegriffen. Wir stehen zu unseren Landwirten, zu ihrem Engagement für Umweltschutz und den Erhalt der Kulturlandschaften, für die Ernährung und für das Tierwohl.

Einen neuen Höhepunkt zeigt die aktuelle Diskussion über die Düngeverordnung. Bereits mit den 2017 beschlossenen Maßnahmen gehen für die Landwirte deutliche Anwendungsbeschränkungen bzw. Verschärfungen gegenüber der alten Düngeverordnung einher. Dazu zählen auch massive Einschränkungen für die Betriebsorganisation. Die von der EU-Kommission nun geforderten weiteren Verschärfungen bei der Düngeverordnung würden im Agrarsektor einen einschneidenden Strukturbruch auslösen.

Vorgesehen ist, dass in ausgewählten Gebieten einige Getreidearten und andere Nutzpflanzen nicht mehr bedarfsgerecht und nach guter fachlicher Praxis gedüngt werden dürfen. Die zulässige Düngemenge soll hierzu um 20 Prozent reduziert werden.

Der MIT-Bundesvorstand spricht sich daher dafür aus, vor einer ggf. erneuten Novellierung der Düngeverordnung zwingend die Ergebnisse des nächsten Nitratberichts abzuwarten. Bis zum Vorliegen dieses Berichts fordern wir ein Moratorium, um die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen belastbar beurteilen zu können. Wir erwarten von Bund und Ländern, dass das zur Erfassung der Nitratwerte zu Grunde liegende Messstellennetz evaluiert und bei Bedarf neu justiert wird. Daneben muss – abgestimmt zwischen Bund und Ländern – eine Folgenabschätzung ausgehend von fachlich sinnvollen Maßnahmen zur nationalen Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie für die Landwirtschaft in Deutschland sowie die Tierhaltung erstellt werden.