MIT Schleswig-Holstein gegen Stechuhr-Pflicht

Datum des Artikels 21.05.2019
Pressemitteilung

Lange: „Mehr Flexibilität statt mehr Bürokratie“

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU (MIT) in Schleswig-Holstein lehnt eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ab. „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs geht völlig an der Realität der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Schleswig-Holstein vorbei. Nicht mehr Bürokratie, sondern mehr Flexibilität sind nötig“, sagt Stefan Lange, Landesvorsitzender der MIT Schleswig-Holstein.

Der Europäische Gerichtshof hat in der vergangenen Woche entschieden, dass Arbeitgeber systematisch die volle Arbeitszeit aller Beschäftigten erfassen müssen. Lange: „Unsere Gründer, Mittelständler und Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein wünschen sich doch heute mehr Flexibilität und nicht mehr Stechuhr.“ Gerade die Arbeitgeber in Schleswig-Holstein klagten über zunehmende Bürokratie-Vorschriften. „Es wäre deshalb sinnvoller, das starre Arbeitszeitgesetz zu modernisieren und Bürokratie abzubauen. Unsere Unternehmer unter Generalverdacht zu stellen und Arbeitnehmer zu entmündigen, halte ich für den falschen Weg“, so Lange. Die MIT schlägt deshalb vor, die derzeit geltende tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Regelung zu ersetzen. Die Mindestruhezeit könnte auf Wunsch der Arbeitnehmer aufgeteilt oder unterbrochen werden. Lange: „Damit würden die Möglichkeiten der Digitalisierung berücksichtigt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert. Das käme allen entgegen.“